Freitag, 4. November 2016

Vom „kleinen“ zum „großen“ Frieden – Internationale Akteure, Menschenrechte, Kinderrechte


   



Ich nütze nun meine Reflexion des aktuellen Modul2 des GPE (Global Peace Education ) um Eindrücke und Infos aus einer Konferenz in der UNO in Wien zu teilen und zur Diskussion zu stellen. Anlässlich des INTERNATIONAL WORLD PEACE DAY am 21. Sept. welcher mit einem dichten Programm an Vorträgen und Besuchern erfüllt war und mir zeigte wie viele Menschen in unterschiedlichen Organisationen am selben Ziel arbeiten, der Friedenssicherung und Abrüstung und wie weit noch der Weg ist um zu einer friedlichen Welt zu gelangen.
Ich will versuchen die Verbindungen dieser beiden Zusammentreffen in mehreren Posts zu veröffentlichen. Dabei werde ich auf Schwerpunkte hinweisen und freue mich auf rege Diskussion und Teilnahme!
Denn so sehr wir alle über  die Notwendigkeit der Friedensbildung wissen, so lässt sich auch hervorheben dass allein vom Recht - den hier besprochenen Menschenrechten und Kinderrechten noch keine Verwirklichung abzuleiten ist. Zwar unterzeichnen Staaten und Regierungen diese Resolutionen aber wenn sie nicht überprüft werden sind sie weiter machtlose Instrumente. 

Die realen Daten, wie sie etwa in der Konferenz zum International Day of Peace präsentiert wurden zeigen auf, dass nur mit gemeinsamen Anstrengungen diese wichtigen Grundrechte auch tatsächlich Realität werden können. Beide Veranstaltungen zeigen das Zusammenspiel von Rechtsgrundlagen und deren Verpflichtung zur Umsetzung. Sowohl die Basisarbeit von LehrerInnen an Schulen wie auch die Arbeit der Organisationen bilden eine Kette die für die Umsetzung wichtig sind.


Ich will eine konkrete Frage zu diesem Feld stellen: Können Lehrende einen Beitrag leisten um die Kinderrechte sicherer umzusetzen und kann er Frieden fördern?



    Einen Überblick über die AEMR bekommen, durch Bernadette Klauder

Ich möchte Frau MMag Bernadette Klauder (Uni Graz) danken, die uns einen profunden Einblick in die Allgemeinen Erklärung Menschenrechte (AEMR) gab, um den Kontext zu den Rechten der Kinder verstehen zu können. Sie hat mit natürlicher Kompetenz das komplexe Gebilde an Gesetzen und Zuständigkeiten erklärt und viele Fragen in der Gruppe beantworten könnte. Rege Diskussionen haben auch die Fülle an Konventionen und Gesetzen begleitet und lebendig gemacht.
Die Darstellung der Entstehung, unterschiedliche Bereiche und Kodifizierung der allgemeinen Menschenrechte wurden diskutiert. 



                        Politische Rechte ein Hauptbereich 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“Artikel 1 

Die Allgemeinen Menschenrechte sind:
*Grundrechte
*die nicht in Frage zu stellen sind
*die allen Menschen zustehen
*es keine Hierarchie zwischen den Rechtspunkten / Rechten gibt





Die Umsetzung dieser Forderung der Allg. Menschenrechte sowie ihr Unterschied zu realen Lebensbedingungen, konnte schnell durch eine systemische Aufstellung dem „Powerwalk“ sichtbar, ja fühlbar gemacht werden. Lebensumstände und Möglichkeiten verschiedener Personen, wie Unterschiede durch Geschlecht, Land, Bildung und Alter (Kinder) werden durch den Standort von uns KursteilnehmerInnen verdeutlicht und zeigen die Ungleichheit auf die schließlich gelebt werden muss auf.

 

    Einmal sehen wie sich Diskriminierung anfühlt






   






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